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BAG (Bundesamt für Gesundheit Schweiz)

Situation Kanton Graubünden

Situation Region Scuol / Samnaun / Val Müstair

Schutzkonzept Ferienwohnung Chasa Arpiglia

Das Konzept basiert auf dem aktuellen Wissensstand, den Vorgaben und Quellen der WHO, des BAG, des Kantons Graubünden und von hotelleriesuisse. Bei Widersprüchlichkeiten gelten immer die offiziellen Vorgaben des BAG. Anpassungen sind möglich.

Vermieter

BereichSchutzkonzept Inhalt
Führung
Organisatorische
Massnahmen
– Interpretierung und Umsetzung des Schutzkonzepts vor Ort
– Organisation Beschriftung, Infomaterial für Gäste und Reinigungspersonal
– Schulung der Reinigungskräfte
– Dokumentation von Reinigungsprozessen sicherstellen
– Kontakt zu Vertrauensarzt bestimmen für Verdachtsfälle
Kontakt zur kantonalen Gesundheitsbehörde für Coronafälle kennen

Grundregeln

BereichSchutzkonzept Inhalt
Grundregeln – Alle Personen reinigen sich regelmässig die Hände. Anfassen von Objekten und Oberflächen möglichst vermeiden.
– Bis auf weiteres ist die Vermietung von der Wohnung bis 2 erwachsenen Personen im gleichen Haushalt wohnenden Personen gestattet. 
– Der Zugang von Fremdpersonen (ausser Gästen) in der Ferienwohnung ist zu limitieren (Handwerker etc.).
– Vermieter, Gäste und andere Personen halten 2 Meter Abstand zueinander.
– Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 2 Meter sollen durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.
– Ein angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen ist zu gewährleisten.
– Die Information der Reinigungskräfte und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen, sind bei der Umsetzung der Massnahmen, zu gewährleisten.

Ankunft / Abreise / Gäste – Information

BereichSchutzkonzept Inhalt
Allgemein
Infrastrukturelle
Massnahmen
– Desinfektionsmittel ist beim Haus- oder Wohnungseingang vorhanden
– Entfernung aller unnötigen Gegenständen, welche die Gäste anfassen könnten oder ein entsprechender Reinigungsaufwand verursachen 
Anreise und Abreise
Prozess
Massnahmen
– Es ist sicherzustellen, dass die kompletten Gästeinformationen/Daten erfasst sind. Der kantonsärztliche Dienst kann die Kontaktdaten einfordern.
– Wir bitten sämtliche Gäste einen allfälligen Restbetrag per EC-Karte vor Ort oder vor Ort zu begleichen.
– Gesichtsmasken stehen dem Reinigungspersonal zur Verfügung.
– Desinfektion des Ferienwohnungsschlüssels
Gast– Der Gast soll sich vor dem Eintreten die Hände desinfizieren.
– An- und Abreise: Es besteht erhöhter Informationsbedarf bei den Gästen, der Prozess wird mehr Zeit in Anspruch nehmen – Dem Gast die Verhaltensregeln oder die angepassten Prozesse erklären.
– Sämtliche Informationen vom BAG sind auf der App «Gastfreund» abrufbar und immer auf dem aktuellsten Stand.
– Wir bitten unsere Gäste, alle Beschriftungen und Instruktionen zu befolgen.
– Gäste, bei welchen nach Abreise Symptome auftreten, bitten wir, sich umgehend bei uns zu melden.

Wohnung

BereichSchutzkonzept Inhalt
Wohnung
Infrastrukturelle
Massnahmen
– Gästeinformation / Verhaltenshinweise sind für unsere Gäste über die App «Gastfreund» jederzeit abrufbar.
Vermieter / Reinigung
Prozess
Massnahmen
– Wohnung nur betreten, wenn der Gast nicht anwesend ist.
– Lüften als erste Handlung im Zimmer
– Keine persönlichen Gegenstände des Gastes berühren
– Alle Informationen sind auf der App «Gastfreund» abrufbar.
– Einweghandschuhe benutzen
– Evtl. Mundschutz benutzten
– Zwingende Verwendung von Einweghandschuhen bei der Abfallentsorgung
– Im Umgang mit Schmutzwäsche zwingende Verwendung von Einweg
Handschuhen und Schutzmaske. Die Handschuhe und Schutzmaske werden danach sofort entsorgt und das Personal reinigt sich danach gründlich die Hände.
– Oberflächenreinigung mit Reinigungsmittel auf Desinfektionslösungsbasis
– Desinfektion der Kontaktstellen Türklinken, Handläufe, Fenstergriffe,
Telefone, Stühle, Tische, Küchengeräte, Fernsehtastatur und Lichtschalter,
– Menagen, Spühlmittelspender (Bedienoberflächen).
– Für Reinigungsarbeiten sind vorzugsweise Einweg-Tücher zu benutzten. 
– Geschirr wird im Idealfall von der Geschirrspülmaschine gewaschen bei einem Programm über 60°C. 
Gästesteuerung– Wir bitten unsere Gäste in der Wohnung, regelmässig zu lüften 
– Wir bitten den Gast um eine saubere Übergabe der Wohnung und unterstreichen die Punkte sauberes Geschirr (immer im Geschirrspüler über 60°C, Abfallentsorgung, Lüften.
Dienstleistungen
Anpassungen im Bereich der Dienstleistungen
– Es hat jederzeit genügend Seife und genügend Tabs für die Spülmaschine zur Verfügung.

Generell zur Reinigung

BereichSchutzkonzept Inhalt
Generelle Reinigung
Reinigung & Desinfektion
– Sicherstellen, dass das Reinigungsmittel Desinfektionslösungen enthalten 
– Nach Möglichkeiten Einweglappen und Einweghandschuhe verwenden
Sind Stofflappen im Einsatz, müssen diese regelmässig bei jeder Wohnung/Haus Reinigung gewechselt werden.
– Vermehrte Desinfektion der Oberflächen
– Regelmässige Desinfektion gilt bei Kontaktpunkten von mehreren Personen: Handläufen, Türklinken, Tischen, Stühlen, Tasten und Toiletten 
Dokumentation– Wichtig ist die Dokumentationspflicht der Reinigung o Räume sind regelmässig zu lüften
– Geschlossene Abfalleimer verwenden
Masken und Handschuhe– Einweghandschuhe und Masken sind regelmässig zu wechseln und in geschlossene Abfalleimer zu entsorgen.
– Einweghandschuhe nach der vollzogenen Arbeit (Neue Wohnung/Haus Abfallentsorgung, Verpacken von Dreckwäsche) wechseln.
– Gesichtsmasken wechseln.
– Maske und Handschuhe sind Pflicht bei der Arbeit mit Verschmutzer Wäsche
– Instruktion An- und Abziehen der Gesichtsmasken: https://de.wikihow.com/Medizinische-Masken-anlegen

Mitarbeiter

BereichSchutzkonzept Inhalt
Mitarbeiter
Dienstplan
– Bei der Reinigung sind gleiche oder ähnliche Konstellationen zu berücksichtigen, keine Durchmischung der Teams
– Personen die Arbeiten mit Schutzmasken verrichten bedürfen eines höheren Pausen-Rhythmus (alle 2 Stunden)
– Mitarbeiter mit Symptomen werden nach Hause geschickt und angewiesen, die Selbstisolation gemäss BAG zu befolgen.
Gefährdete Personen– Der Vermieter berücksichtigt, dass Risikogruppen einen besonderen Schutz bedürfen.
– Besonders gefährdete Personen gemäss Art. 10b Abs. 2 der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) werden nicht eingesetzt.
– Der Mitarbeiter ist verpflichtet dem Vermieter zu melden, wenn er zur Risikogruppe gehört
Schutz und Arbeitsplatz– Für Reinigungsarbeiten und andere Tätigkeiten stehen auf Wunsch der Reinigungskräfte Gesichtsmasken zur Verfügung. Handschuhe sind Pflicht.
– Bei generellen Arbeiten müssen die Mitarbeiter die Distanz von 2m einhalten, oder schützen sich durch Masken und Handschuhe.
– «Social Distancing» gilt auch im Umgang mit Handwerker
– Die Kleidung muss das Reinigunspersonal täglich wechseln und ist mit handelsüblichem Waschmittel zu waschen.
Schulung und Information– Der Vermieter informiert das Reinigunspersonal über ihre Rechte und Schutzmassnahmen in der Wohnung / Haus.
– Mitarbeiter werden insbesondere im Umgang mit den Schutzmaterialen instruiert (Gesichtsmaske, Handschuhe, Schürzen etc.).
– Das Personal wird geschult beim fachgerechten Anwenden von Flächendesinfektionsmittel, da nicht alle Oberflächen alkoholbeständig sind und Oberflächenveränderungen eintreten können.
– Mitarbeiter sind angehalten sich regelmässig die Hände zu waschen 
– Anpassungen können jederzeit erfolgen, diese müssen entsprechend kommuniziert werden

Guarda, 13. November 2020